Alarmierungskonzepte

Brandmelde- und Alarmierungskonzept nach DIN 14675

Frühe Branderkennung rettet Leben

Gefahren vorbeugen

In der Berliner Landesbauordnung gehört die Verhinderung von Bränden sowie deren Ausbreitung und das Retten von Menschen und Tieren zu den obersten Schutzzielen. Zentrale Säulen des vorbeugenden Brandschutzes sind deshalb die frühzeitige Branderkennung, das Begrenzen des Feuers auf einen Brandabschnitt und die rechtzeitige Alarmierung der Gebäudenutzer im Brandfall. Vor allem in Sonderbauten wie Verkaufs- und Versammlungsstätten, Hochhäusern, Industriebauten oder Hotels werden deshalb regelmäßig Brandmeldeanlagen und Alarmierungsanlagen bauordnungsrechtlich gefordert. Ein Brandmelde- und Alarmierungskonzept sorgt für das Einhalten der Schutzziele auf wirtschaftliche Weise.

Gebäude schützen

Jedes Gebäude ist sowohl baulich als auch nutzungsbedingt einmalig. In einem Einkaufszentrum geht es um eine effektive Selbstrettung der meist ortsunkundigen Besucher, während in Krankenhäusern und Pflegeheimen die stille Alarmierung des Personals im Vordergrund steht. In Industriebetrieben erfordern staub- und lärmbelastete Bereiche besondere Brandschutz- und Alarmierungsmaßnahmen. Ebenso unterschiedlich ist die Ausstattung von Gebäuden mit anderen sicherheitstechnischen Einrichtungen, die im Brandfall von einer BMA angesteuert werden müssen. Dazu zähle unter anderem wie Aufzüge, Rauch- und Wärmeabzugsanlagen sowie Lüftungsanlagen. Oder es sind betriebliche Belange zu berücksichtigen, wie das Überführen von Produktionsanlagen in einen sicheren Zustand.

Moderne Brandmeldekonzepte für Ihre Sicherheit

Brandmeldekonzepte - Brandschutz Berlin

Effiziente Brandschutzplanung vom Fachbetrieb

Wirtschaftlicher Brandschutz

Die wirtschaftliche Umsetzung der geforderten Brandschutzmaßnahmen ist in solchen Gebäuden ohne sorgfältige und vorausschauende Planung unmöglich. Zentrale Grundlage dafür ist ein Brandmelde- und Alarmierungskonzept für das Planen, Errichten und den Betrieb von BMA und anderen Anlagen zu Alarmierung der Gebäudenutzer im Brandfall und in anderen Gefahrensituationen. Es spart erhebliche Kosten bei der Planung, dem Bau und dem Betrieb eines Gebäudes ein. Darüber hinaus führt es zu reibungslosen Abnahmen und Inbetriebnahmen sowie erstmaligen und wiederkehrenden Prüfungen. Gleichzeitig gibt es als umfassende Dokumentation des anlagentechnischen Brandschutzes und erleichtert die Umsetzung von Erweiterungen und Änderungen zu einem späteren Zeitpunkt.

Normengerechte Alarmierungskonzepte

Die Notwendigkeit zur Erstellung eines Brandmelde- und Alarmierungskonzeptes ergibt sich bereits aus der nationalen Anwendungsnorm für Brandmeldeanlagen DIN 14675-1 in Abschnitt 5. Die Einhaltung der Norm wird im Regelfall in Baugenehmigungen und Brandschutzkonzepten in Zusammenhang mit der Installation einer Brandmeldeanlage und in den technischen Anschlussbedingungen (TAB) der Feuerwehren gefordert. Nach DIN VDE 0833-2 ist die Alarmorganisation für Brandmeldeanlagen in einem Sicherungskonzept niederzulegen und nach VDE 0833-4 für Sprachalarmierungsanlagen (SAA) die Aufstellung einer Alarmorganisation. In den Berliner Verwaltungsvorschriften Technische Baubestimmungen ist in Anhang 14 sinngemäß festgehalten, dass Brandmelde- und Alarmierungsanlagen nach DIN 14675-1 bzw. der Normenreihe DIN VDE 0833 die bauaufsichtlichen Anforderungen erfüllen, sofern keine weitergehende Anforderungen gestellt werden.

Mit Brandschutz-Konzepten Menschen und Sachwerte schützen

Brandmeldekonzepte Berlin

Aufbau eines Brandmelde- und Alarmierungskonzeptes

Gemäß Abschnitt 5 der DIN 14675-1 müssen mit einem Brandmelde- und Alarmierungskonzept folgende Schutzziele erreicht werden:

  • Entdeckung von Bränden in der Entstehungsphase;
  • schnelle Information und Alarmierung der betroffenen Menschen inklusive Anforderungen an die Barrierefreiheit;
  • automatische Ansteuerung von Brandschutz- und Betriebseinrichtungen, sofern vorhanden.
  • schnelle Alarmierung der Feuerwehr und/oder anderer hilfeleistender Stellen;
  • eindeutiges Lokalisieren des Gefahrenbereiches und dessen Anzeige.
  • Dabei sind je nach Objekt folgende Festlegungen zu berücksichtigen:
  • Sicherungsbereiche und Überwachungsumfang
  • Alarmierungsbereiche Art und Umfang der Alarmierung
  • Steuerungen brandschutzrelevanter Systeme und Einrichtungen sowie von Betriebseinrichtungen
  • hilfeleistende Kräfte des Betreibers, Alarmpläne
  • Alarmierung der Feuerwehr
  • Feuerwehrpläne, Anfahrtsmöglichkeit von Einsatzfahrzeugen der Feuerwehr
  • Gebäude- bzw. Raumnutzung sowie Angaben über Täuschungsgrößen
  • Feststellung gefährlicher und explosionsgefährdeter Bereiche
  • Die Alarmorganisation nach DIN 14675-1 muss unter anderem enthalten:
  • die Räumungsanweisungen bzw. die Art der Räumung im Brandfall
  • die Pflichten und Verantwortlichkeiten der Mitarbeiter
  • die Art und Weise, wie die Personen, die sich im Gebäude befinden, über den Brandfall informiert werden
  • die Erfordernisse und Maßnahmen zur Lokalisierung des Brandes
  • die Unterteilung des Sicherungsbereiches in Alarmierungsbereiche
  • Art der Alarmierung der Feuerwehr
  • Zugangsmöglichkeiten für die Feuerwehr
  • das Vorgehen bei Falschalarmen und Störungen
  • Änderungen der Alarmorganisation zwischen Tag und Nacht oder zwischen Arbeits- und Feiertagen

 

Brandmelde- und Alarmierungskonzepte in der Praxis

Das Brandmelde- und Alarmierungskonzept ist die Grundlage für alle weiteren Planungen und sollte daher direkt nach Genehmigung des Brandschutzkonzeptes vor der Ausschreibung bzw. der Fachplanung und Projektierung erstellt werden. Im Konzept sind unzureichende bzw. nicht normgerechte Formulierungen zu vermeiden. So ist die Verwendung des Begriffes „flächendeckende Brandmeldeanlage“ nicht zielführend, sondern es müssen die entsprechenden Kategorien der DIN 14675-1 verwendet werden. Ebenso wenig reicht es aus, im Brandmelde- und Alarmierungskonzept lediglich eine „Alarmierungsanlage“ zu fordern, da die Alarmierung durch eine Brandmeldeanlage mit Alarmierungsmitteln wie Signalgebern oder einer Sprachalarmierungsanlage erfolgen kann.

Abweichungen vom Bauordnungsrecht, dem Brandschutzkonzept, den TAB und von den aaRdT müssen detailliert beschrieben, abgestimmt und gegebenenfalls mit Kompensationsmaßnahmen ausgeglichen werden. Ein wichtiger Teil Brandmelde- und Alarmierungskonzept ist der Abgleich mit der Brandfallsteuermatrix der in ein sicherheitstechnisches Steuerungskonzept zur Steuerung weiterer sicherheits- und gebäudetechnischer Anlagen im Brandfall mündet.

Nicht zu viel nicht zu wenig

Eine detaillierte Beschreibung der Funktionen und Schnittstellen im BMA-Konzept vermeidet Unsicherheiten und nachträgliche Änderungen in der weiteren Planung, die zu hohen Kosten führen können. Andererseits sollten die Funktionsbereiche der Matrix nicht zu kleinteilig ausfallen, da sonst die Fehlerwahrscheinlichkeit bei der Programmierung deutlich zunimmt und die Umsetzung bzw. Überprüfung nicht wirtschaftlich machbar ist. Eine detaillierte Brandfallsteuermatrix ist dagegen nicht Teil des Brandmelde- und Alarmierungskonzeptes, sondern muss separat aus dem Brandschutzkonzept erarbeitet werden. Nicht in ein Brandmelde- und Alarmierungskonzept gehören auch Einzelheiten zu den verwendeten Produkten und die Anordnung von Meldern.

Brandschutz Berlin

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