Brandschutz für Sportstätten Berlin

Stadien, Sportarenen, Mehrzweckhallen, Schulturnhallen

Brandschutz für Sportanlagen

Die Sicherheit von SportlerInnen, TrainerInnen und BesucherInnen in Sportstätten kann nur durch optimalen Brandschutz gewährleistet werden. Bei einem Feuer müssen zahlreiche, meist ortsunkundige Menschen schnell einen sicheren Fluchtweg finden. Ein Feuer muss möglichst frühzeitig erkannt werden, denn durch den meist großen Rauminhalt einer Sportstätte breiten sich Feuer und Rauch durch den ausreichend vorhandenen Sauerstoff oft rasend schnell aus.  Häufig werden Sportstätten auch für andere Veranstaltungsarten genutzt, wie z. B. Konzerte und Theateraufführungen, aber auch Vereinsfeste und Karnevalsfeiern. Dann gelten zusätzliche Brandschutz-Vorschriften, wie beispielsweise die Berliner Versammlungsstättenverordnung. Diese gelten automatisch für Sporthallen mit einem Fassungsvermögen größer als 200 Personen.

Das bietet Brandschutz Berlin:

  • Unverbindlicher Brandrisiko-Check als Ist-Aufnahme
  • Umfangreiche Vorschriften- und Normenkenntnis
  • Individueller Brandschutz für Stadien, Mehrzweckhallen und Schulturnhallen
  • Installation von hochwertiger und wirtschaftlicher Brandschutz-Technik
  • Brandmeldung, Rauch- und Wärmeabzug, Fluchtwegkennzeichnung
  • Werterhalt durch regelmäßige Wartung und Instandsetzung
  • Kontrolle und Dokumentation der Prüf- und Wartungsfristen
  • Begleitung bei Brandschauen und Behördenprüfungen

Brandschutz für Sportanlagen vom Fachbetrieb

Brandschutz für Stadien, Sportarenen, Schulturnhallen

Brandschutz hilft Leben retten

Schulsporthallen im Fokus

Brandmeldeanlage, „Hausalarmierung“ oder Sprachalarmierung? Für den Neubau und die Sanierung von Berliner Schulen einschließlich der Schulsporthallen gelten neben der Schulbaurichtlinie besondere Vorschriften des Berliner Senats, wie z. B. die „Entscheidungshilfen der Obersten Bauaufsicht zu § 51 BauO Bln Alarmierungs- und Gefahrenmeldeanlagen in Schulen“. Diese sind nicht immer auf einfache Weise mit den geltenden Normen, wie beispielsweise der DIN 14675, in Einklang zu bringen. Zu berücksichtigen sind auch Vorgaben bei der Behandlung der Gewalt- und Notfallsituation „Amoktat“. Brandschutz Berlin kennt sämtliche einschlägigen Regelungen zum Brandschutz in Schulen und Sportstätten. Wir beraten Sie gerne zur Sicherstellung eines gesetzeskonformen und wirtschaftlichen Brandschutzes.

Barrierefreie Sportstätten

Öffentlich zugängliche Sportstätten müssen bei Neubauten und Sanierungen barrierefrei ausgestattet sein, um behinderten Menschen die uneingeschränkte Nutzung der Sportstätte zu ermöglichen. Dabei geht es nicht nur um die barrierefreie Erschließung der Räumlichkeiten, beispielsweise durch Aufzüge und breite Fluchtwege. Ebenfalls zu berücksichtigen sind die Bedürfnisse von Menschen mit sensorischen Einschränkungen, z. B. durch:

  • Bereitstellung sicherer Bereiche für den Zwischenaufenthalt nicht zur Eigenrettung fähiger Personen,
  • durch die Sicherstellung einer zusätzlichen visuellen Wahrnehmbarkeit akustischer Alarm- und Warnsignale vor allem in Räumen, in denen sich Hörgeschädigte allein aufhalten können (Zwei-Sinne-Prinzip),
  • Bei Alarmplänen entsprechend der Brandschutzordnung sind die Belange von Menschen mit Einschränkungen berücksichtigen,
  • Feuerlösch- und Rettungseinrichtungen müssen ausreichend vorhanden, gut sichtbar und leicht erreichbar sein.

(Quelle: DGUV, https://www.sichere-schule.de/sporthalle/erste-hilfe-notfall/alarmierungsanlagen)

Brandschutz Berlin

Brandschutz Berlin ist ein Angebot der Schlentzek & Kühn GmbH, Ihrem zertifizierten Partner für Brandschutz und Sicherheitstechnik für Berlin und Brandenburg.

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